Die historischen und teilweise denkmalgeschützten Gebäude verleihen der Rahdener Innenstadt einen ganz besonderen Charme. Dennoch sind mit der Zeit viele Plätze, Straßen und Gebäude in die Jahre gekommen.
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Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Rahden über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung von Wohn- und/oder Geschäftshäusern innerhalb des Sanierungsgebietes.
Einige Rahdener Bürgerinnen und Bürger haben bereits von dem Förderprogramm profitieren können und ihre Gebäude modernisieren lassen. Sehen Sie sich die Veränderungen an. Schieben Sie die Balken in den Bildern, so können Sie Vorher und Nachher direkt miteinander vergleichen und lassen Sie sich für Ihr Haus inspirieren.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie unter Fördermöglichkeiten.
Die Innenstadtentwicklung basiert auf einem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), welches zugleich die Grundlage für die Aufnahme der Stadt Rahden in die Städtebauförderung bildet. Mit der Aufnahme in das Programm 2009 hat die Stadt Rahden mit der Umsetzung, der im ISEK entwickelten Projekte begonnen. Das vollständige ISEK finden Sie hier.
Die folgende Karte zeigt die einzelnen Projekte mit kurzen Erläuterungen. Fahren Sie mit der Maus über die Punkte und erfahren Sie mehr darüber, wie Rahden sich verändert hat und sich noch verändern wird.
Das Sanierungsgebiet „Rahden-Innenstadt“ umfasst große Teile der Innenstadt.
Mit dem Sanierungsgebiet werden folgende Ziele verfolgt:
Die Ziele der Innenstadtsanierung sollen beispielsweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
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Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Rahden über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Rahden beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Rahden gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Rahden über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.
Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Rahden wenden, selbstverständlich kostenlos.
Unsere Stadt soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!
Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden Rahdens Innenstadt fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Rahden über den Innenstadtfonds.
Der Innenstadtfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Rahden zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
Es werden beispielsweise Projekte wie
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
Nicht-investive Maßnahmen
gefördert.
Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Anträge können schriftlich an die Stadt Rahden gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Rahden helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.
Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Innenstadtfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Rahden ausgestellt.
Die Stadt Rahden stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Stadt Rahden
E-Mail: s.buchal@rahden.de
DSK
Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH