INNENSTADTENTWICKLUNG RAHDEN

Verfügungsfonds

Unsere Stadt soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden Rahdens Innenstadt fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Rahden über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Rahden zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Innenstadtfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Es werden beispielsweise Projekte wie

Investitionsvorbereitende Maßnahmen

  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung von investiven Maßnahmen
  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
  • Wettbewerbe
  • Beratung von Immobilieneigentümern

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum

  • Punktuelle Straßenumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung Eingangssituationen)
  • Ergänzende Beleuchtung
  • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Spielgeräte)
  • Begrünung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Kunstobjekte

Nicht-investive Maßnahmen

  • Aufbau Ladenflächendatenbank
  • Durchführung Ladenflächenmanagement
  • Informationsbroschüren für Eigentümer und Investoren
  • Runde Tische und Innenstadtforen
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen
  • Ergänzungsmaßnahmen Reinigungsintervall
  • Marketingaktionen und Veranstaltungen
  • Serviceoffensiven (z. B. Lieferservice, Gepäckaufbewahrungsangebote)

gefördert.

Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Rahden gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Rahden helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Rahden ausgestellt.

Die Stadt Rahden stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
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