INNENSTADTENTWICKLUNG RAHDEN

Haus- und Hofflächenprogramm

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Rahden über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:

  • Sanierung und Gestaltung von Gebäudefassaden
  • Sanierung und Gestaltung sichtbarer Dachflächen und deren Begrünung
  • Rückbau von Nebengebäuden wie Garagen und Schuppen sowie Mauern
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von Grün- und Gartenflächen
  • Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Je nach Maßnahme gibt es eine Obergrenze. Diese können Sie der Vergaberichtlinie entnehmen oder Sie sprechen uns direkt an.

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Rahden beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Rahden gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Rahden über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Rahden wenden, selbstverständlich kostenlos.

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
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