INNENSTADTENTWICKLUNG RAHDEN

ZIO – Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW

Das Programm “Zukunftsfähige Innenstädte
und Ortszentren NRW” unterstützt Eigentümer:innen von leerstehenden Ladenlokalen im Konzentrationsbereich dabei neue Mieter:innen für Ihre Immobilien zu finden.

Auch Eigentümer:innen aus der Rahdener Innenstadt können von den neuen Fördergeldern profitieren. Mit Hilfe der Fördergelder können die Mietkosten einer Neuvermietung für zwei Jahre bezuschusst werden, um so die Wiederbelebung des Ladenlokals zu ermöglichen. Dabei tritt die Stadt Rahden als Zwischenmieterin auf. Denkbar sind sämtliche Nutzungen, welche zur Belebung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.

In diesem Zusammenhang sind sowohl klassische Einzelhandelskonzept förderfähig, als auch innovative Konzepte wie etwa PopUp-Stores oder Ausstellungen.

Des Weiteren sieht das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Umbau von Ladenlokalen vor. Mit einer Pauschale von insgesamt möglichen 7.500 € können Eigentümer:innen Ihre leerstehenden Ladenlokale umbauen und für die Weitervermietung attraktiver gestalten. Zudem ist auch die Vergrößerung von Ladenlokalen insbesondere für die Ansiedlung von großflächigen Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels förderfähig.

    1. Das Förderangebot gilt für Ladenlokale, für die ein Mietvertrag nach Nummer 3.1.2 Buchstabe a abgeschlossen wird und dabei vordringlich für Vermietungen an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
    2. Zuwendungsfähig sind 50% der nachgewiesenen Umbaukosten des Eigentümers oder der Eigentümerin. Die nachzuweisenden Umbaukosten müssen dabei mind. 5.000 Euro und dürfen maximal 15.000 Euro pro Ladenlokal betragen. Das Land beteiligt sich in Höhe des für die Kommune geltenden Fördersatzes an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Kommune leistet ihrerseits ihren erforderlichen Eigenanteil und leitet diesen mitsamt der Landesförderung als Zuschuss an den Eigentümer oder die Eigentümerin weiter.
    3. Zum Nachweis der Umbaukosten werden Rechnungen von Fachunternehmen für die Erbringung von Leistungen in den einschlägigen Gewerken der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 anerkannt. Auch reine Materialrechnungen können beim Einsatz von Eigenleistungen anerkannt werden.
    4. In begründeten Einzelfällen kann eine Förderung von Umbaukosten abweichend von Nummer 3.1.2 Buchstabe b Ziffer 1 auch für Ladenlokale, bei denen aktuell ein Mietvertrag besteht, gewährt werden, wenn das äußere Erscheinungsbild eines Ladenlokales verbessert und/oder die Aufenthaltsqualität im Konzentrationsbereich gesteigert werden soll.

Interessierte Eigentümer:innen und Nutzer:innen können sich ab sofort bei der Stadt oder der DSK melden. Weitergehende schriftliche Informationen zu dem Thema können Sie unter diesem Link einsehen.

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
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