Das Programm “Zukunftsfähige Innenstädte
und Ortszentren NRW” unterstützt Eigentümer:innen von leerstehenden Ladenlokalen im Konzentrationsbereich dabei neue Mieter:innen für Ihre Immobilien zu finden.
Auch Eigentümer:innen aus der Rahdener Innenstadt können von den neuen Fördergeldern profitieren. Mit Hilfe der Fördergelder können die Mietkosten einer Neuvermietung für zwei Jahre bezuschusst werden, um so die Wiederbelebung des Ladenlokals zu ermöglichen. Dabei tritt die Stadt Rahden als Zwischenmieterin auf. Denkbar sind sämtliche Nutzungen, welche zur Belebung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.
In diesem Zusammenhang sind sowohl klassische Einzelhandelskonzept förderfähig, als auch innovative Konzepte wie etwa PopUp-Stores oder Ausstellungen.
Des Weiteren sieht das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Umbau von Ladenlokalen vor. Mit einer Pauschale von insgesamt möglichen 7.500 € können Eigentümer:innen Ihre leerstehenden Ladenlokale umbauen und für die Weitervermietung attraktiver gestalten. Zudem ist auch die Vergrößerung von Ladenlokalen insbesondere für die Ansiedlung von großflächigen Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels förderfähig.
Interessierte Eigentümer:innen und Nutzer:innen können sich ab sofort bei der Stadt oder der DSK melden. Weitergehende schriftliche Informationen zu dem Thema können Sie unter diesem Link einsehen.
Stadt Rahden
E-Mail: s.buchal@rahden.de