INNENSTADTENTWICKLUNG RAHDEN

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Das Sofortprogramm Innenstadt  unterstützt Eigentümer:innen von leerstehenden Ladenlokalen im Konzentrationsbereich dabei neue Mieter:innen für Ihre Immobilien zu finden.

Auch Eigentümer:innen aus der Rahdener Innenstadt können von den neuen Fördergeldern profitieren. Mit Hilfe der Fördergelder können die Mietkosten einer Neuvermietung für zwei Jahre bezuschusst werden, um so die Wiederbelebung des Ladenlokals zu ermöglichen. Dabei tritt die Stadt Rahden als Zwischenmieterin auf. Denkbar sind sämtliche Nutzungen, welche zur Belebung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.

In diesem Zusammenhang sind sowohl klassische Einzelhandelskonzept förderfähig, als auch innovative Konzepte wie etwa PopUp-Stores oder Ausstellungen.

Des Weiteren sieht das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Umbau von Ladenlokalen vor. Mit einer Pauschale von insgesamt möglichen 7.500 € können Eigentümer:innen Ihre leerstehenden Ladenlokale umbauen und für die Weitervermietung attraktiver gestalten. Zudem ist auch die Vergrößerung von Ladenlokalen insbesondere für die Ansiedlung von großflächigen Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels förderfähig.

  • Umbaupauschale 1:
    „Eingang und Fassade“ u. a. Außenwandbekleidung, Außentüren und -fenster oder barrierefreie Zugänge – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 330, 390 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 2:
    „Gebäudetechnik“ u. a. Sanitär- und Heizungstechnik oder Elektroinstallation – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 471 und 473, 490 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 3:
    „Innenausstattung“ u. a. Fußbodenbeläge oder Oberflächengestaltung von Wänden und Decken – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 324 und 325, 340, 350, 370, 390 nach DIN 276

Jede Umbaupauschalen ist in Höhe von 2.500 Euro pro Gewerk und Lokal; max. 7.500 Euro pro Ladenlokal förderfähig.

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage fĂĽr eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • FĂĽr die Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen
  • Vorlage von Rechnungen von Fachunternehmen und Materialkosten (bei Eigenleichtungen) in mindestens doppelter Höhe (mindestens 5.000 €) pro Gewerk
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur VerfĂĽgung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind EigentĂĽmer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentĂĽmergleicher Rechtsstellung

Bauliche Maßnahmen an den betreffenden Ladenlokalen in den einschlägigen Gewerken (Rohbauarbeiten, Durch- und Abbrüche,
Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallation, TĂĽren-/Fensterbau, Bodenlegerarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau, Fassadenarbeiten) inklusive der fĂĽr die MaĂźnahme entstehenden Planungsleistungen – insbesondere Kostengruppen 300 und 400 sowie 700 nach DIN 276.

Max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 200 €/m² neuer Verkaufsfläche und insgesamt max. 200.000 € Förderung

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage fĂĽr eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • Ansiedlung von groĂźflächien Einrichtungen des täglichen Bedarfs, insb. Lebensmitteleinzelhandel
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur VerfĂĽgung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind EigentĂĽmer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentĂĽmergleicher Rechtsstellung

Interessierte Eigentümer:innen und Nutzer:innen können sich ab sofort bei der Stadt oder der DSK melden. Weitergehende schriftliche Informationen zu dem Thema können Sie unter diesem Link einsehen.

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange StraĂźe 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de

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