Erweiterung der
Sanierungssatzung

Der Beteiligungszeitraum ist beendet.

Die Aufstellung einer Sanierungssatzung bietet einige Vorteile. Auch private Gebäudeeigentümer können profitieren!

So können Immobilieneigentümer in Sanierungsgebieten bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude von der erhöhten steuerlichen Begünstigung profitieren. Dabei können Modernisierungskosten in kurzer Zeit vollständig von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Erhöht absetzbar sind beispielsweise Arbeitsleistungen (ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen) oder Materialkosten.

Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

 

Voraussetzung ist die Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet sowie der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt vor Beginn der Maßnahmen. Nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen erhält der Eigentümer eine Bescheinigung der Stadt zur Geltendmachung der Aufwendungen beim Finanzamt.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt.

Durch die Ausweisung des Sanierungsgebiets im vereinfachten Verfahren ergeben sich für die betroffenen Immobilieneigentümer keinerlei finanzielle Nachteile. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist ausgeschlossen. Werfen Sie bitte einen Blick auf Sanierungsgebiet.

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
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