INNENSTADTENTWICKLUNG RAHDEN

Modernisierung und Instandsetzung

Was wird gefördert?

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen. Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen.

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) dienen, z. B.:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung der Sanitäranlagen oder von Elektroinstallationen
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Maßnahmen der Barrierefreiheit (Verbesserung Zugänglichkeit zum Gebäude)
  • Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden

Fördersatz:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

Welche Bedingungen sind noch zu beachten?

  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebiets „Rahden Innenstadt“ liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Die Baumaßnahmen müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Antragsteller.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem Eigentümer und der Stadt vertraglich festgehalten.
  • 10 Jahre Zweckbindungsfrist.
 
Die Stadt Rahden sowie die Mitarbeiter der DSK Stadtentwicklung unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Kontakt

Stadt Rahden

 
Sabine Buchal
Lange Straße 9, 32369 Rahden
Telefon: 05771 73-59
Telefax: 05771 73-62

E-Mail: s.buchal@rahden.de

DSK Stadtentwicklung

 
Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
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